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Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm: Kunden werben Kunden – AVERS VERSICHERUNGSMAKLER GmbH
Für die Teilnahme gelten folgende Voraussetzungen (Stand Juni 2019)
§ Empfehler werden nicht als Versicherungsvermittler, Versicherungsberater oder Ähnliches im Auftrag der AVERS Vversicherungsmakler GmbH tätig. Ihre Tätigkeit ist darauf beschränkt, Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen namhaft zu machen oder Kontakte zwischen einem potenziellen Versicherungsnehmer und der AVERS Versicherungsmakler GmbH herzustellen. Gegenstand des Empfehlerprogramms sind ausschließlich private Empfehlungen. Bitte beachten Sie, dass die Weiterempfehlung von Versicherungs- oder Finanzprodukten der Einkommensteuerpflicht unterliegen kann.
§ Von der Teilnahme ausgeschlossen sind
- Mitarbeiter/-innen von der AVERS Versicherungsmakler Gmbh
§ Pro Person können maximal 20 Personen geworben werden!
§ Für die Empfehlung und den daraus folgenden Abschluss bei Kindern gilt die halbe Provision
§ Vom Prämienbezug ausgeschlossen sind Empfehlungen
- bei denen der Empfehler selbst als Versicherungsnehmer oder versicherte Person beteiligt ist
- die bereits bestehende Verträge ergänzen (z.B. Aufnahme von Kindern oder Ehepartnern)
- die ausschließlich Tarifwechsel beinhalten
- die ausschließlich Zuzahlungen in bereits bestehende Verträge beinhalten
- bei denen der Abschluss über Vergleichsportale erfolgt
- für Produkte, die vom Empfehlerprogramm ausgenommen sind
- die gezielt/systematisch gegenseitig erfolgen
- Tarife für Zahnersatzversicherungen
- Tarife für besondere Krankenversicherungen der KFG/LKUF/KFL
§ Folgende Produkte sind vom Empfehlerprogramm und somit vom Gutschein ausgeschlossen (Sonderaktionen vorbehalten):
- KFZ-Versicherung
- Rechtschutzversicherung
- Unfallversicherung
- Haushalts- oder Eigenheimversicherung
- Bausparen
- jegliche Gewerbeversicherungen
§ Entscheidend für die Auszahlung der Prämie ist die Anzahl der abgeschlossenen und policierten Verträge, nicht die Anzahl der versicherten Personen.
§ Weiters ist für die Übermittlung des Gutscheins von Bedeutung, dass die empfohlene Person Kunde der AVERS Versicherungsmakler GmbH wurde (Vertrag wird policiert); wird der Empfohlene im Antragsprozess seitens der Versicherung abgelehnt, besteht kein Anspruch auf den Gutschein
§ Auch ein kombinierter Vertrag, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung mit integrierter Berufsunfähigkeit, wird als ein einziger prämienberechtigter Vertrag gewertet.
§ Empfehlungen dürfen Adressaten nicht belästigen. Eine massenhafte Verbreitung von Empfehlungen ist nicht zulässig.
§ Der Empfehler darf eine Empfehlungsmail nur dann verschicken, wenn der Empfohlene der Empfehlung und dem Erhalt der entsprechenden E-Mail zugestimmt hat. Sollten Dritte aufgrund unaufgeforderter Zusendungen Ansprüche geltend machen, zeichnet sich der Empfehler verantwortlich. Auf Nachfrage hat der Empfehler die Einwilligung gegenüber der AVERS Versicherungsmakler Gmbh nachzuweisen.
§ Der Prämienanspruch besteht wenn
- der Empfohlene innerhalb von 60 Tagen einen rechtswirksamen Vertrag abschließt (maßgeblicher Zeitpunkt ist die Antragsstellung) und dieser seitens des Versicherungsunternehmens auch policiert ist.
- die Empfehlung der AVERS Versicherungsmakler GmbH ausschließlich über www.avmsmart.at/empfehlung durchgeführt wurde.
- der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und weder vom Kunden noch seitens der Versicherungsunternehmen abgelehnt, widerrufen oder gekündigt wurde.
§ Wird ein Empfohlener von mehreren Empfehlern geworben, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Mitteilung über den Anspruch. Eine nachträgliche Meldung der Empfehlung für einen bereits wirksam zustande gekommenen Vertrag ist nicht möglich.
§ AVERS Versicherungsmakler GmbH behält sich vor, Empfehler und Empfohlene vom Programm auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder Anzeichen dafür vorliegen, dass die Kundenwerbung missbräuchlich erfolgt. Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstigen Missbräuchen verfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits gewährte Prämien sind in diesen Fällen zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche seitens der AVERS Versicherungsmakler GmbH bleiben hiervon unberührt.
§ Die Teilnahmevoraussetzungen für das Empfehlerprogramm sowie die Prämienart und -höhe kann die AVERS Versicherungsmakler GmbH jederzeit auch ohne Vorankündigung ändern oder ergänzen. Maßgeblich ist die Prämienankündigung in ihrer jeweils aktuellsten Form.
§ Mit der Teilnahme erkennen Sie die Bedingungen in ihrer jeweiligen Fassung an.
§ Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.